Mautausweitung auf 3,5 Tonnen tzGm Ausnahmeregelung Handwerksbetriebe
Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht ab 1. Juli 2024 die Mautpflicht auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen vor, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.
Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer oder einem
Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und
- Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
- handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.
Bei Mautkontrollen ist nachzuweisen, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel die Handwerks-/Gewerbekarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge.
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder in deutschsprachiger Übersetzung vorzulegen.
Wann gilt die Handwerkerausnahme nicht?
Werden industriell gefertigte Güter ausgeliefert, sind die Fahrten nicht mautbefreit. Von industrieller Fertigung ist auszugehen, wenn der Herstellungsprozess durch einen hohen Maschineneinsatz und/oder standardisierte Produktionsabläufe gekennzeichnet ist.
Im Gegensatz zurserienmäßigen Massenproduktion zeichnet sich die handwerkliche Fertigung in der Regel durch begrenzte Stückzahlen und häufigere Produktabweichungen aus.
Die Handwerkerausnahme gilt nicht für gewerbliche Transporte für Dritte, auch nicht für einen anderen Handwerksbetrieb. Die Beförderung von Gütern darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der Gesamttätigkeit des Unternehmens sein.
Handwerksfahrzeuge melden
Bei Toll Collect können Sie Handwerksfahrzeuge melden, die unter den Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme eingesetzt werden.Sie können Fahrzeuge in der Gewichtsklasse von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse melden, bei denen der Handwerksbetrieb als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil 1
(Fahrzeugschein) eingetragen ist.
Toll Collect prüft Ihre Daten und speichert sie für höchsten zwei Jahre. Anschließend erhalten Sie eine Aufforderung, die Meldung zu erneuern.Mautkontrollen können auf der Grundlage dieser Informationen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen von Handwerksfahrzeugen und behördliche Verfahren minimiert werden.
Sind die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme für eine Fahrt nicht erfüllt, ist das Fahrzeug mautpflichtig. Sie können für die Buchung und Bezahlung dieser Fahrten die Toll Collect-App oder die Toll Collect-Website nutzen oder das Fahrzeug mit einem Fahrzeuggerät von Toll Collect oder von einem EETS-Anbieter ausstatten.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich gerne an Herrn Leenings (Leiter Dienstleistungscenter) unter der Rufnummer: 0234 – 8790 366.